Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Motorfluggruppe Langenthal
1. Allgemeines
Die Motorfluggruppe Langenthal vermittelt Flüge und Piloten. Die Auswahl der Piloten erfolgt aufgrund der Kundenwünsche (Fluggerät, Destination usw.) und der Verfügbarkeit der Piloten.
2. Abschluss des Transportvertrages
Die Motorfluggruppe Langenthal tritt als Vermittler zwischen Flugpassagier und Pilot auf. Der Transportvertrag wird direkt zwischen Flugpassagier und Pilot abgeschlossen.
Die von der Motorfluggruppe Langenthal ausgegebenen Gutscheine erleichtern den Zahlungsverkehr und stellen kein Leistungsversprechen seitens der Motorfluggruppe Langenthal dar.
3. Haftung der Motorfluggruppe Langenthal
Die Haftung der Motorfluggruppe Langenthal beschränkt sich auf die korrekte Auswahl und Instruktion des Piloten. Für die Durchführung des Fluges usw. steht Ihnen der Pilot direkt ein. Mit der Reservierung des Fluges schliesst der Passagier mit dem von der Motorfluggruppe Langenthal vermittelten Piloten einen Vertrag ab. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
4. Preiserhöhungen
Ausgestellte Gutscheine/Flugtickets haben einen Wert des einbezahlten Betrages, auch wenn dieser nicht auf dem Gutschein/Flugticket steht. Daher sind bei Preiserhöhungen zum Zeitpunkt des Fluges allfällige Nachzahlungen zu leisten.
5. Gültigkeit
Die Gültigkeit für den Wert des Gutscheines beträgt 10 Jahre (gesetzliche Verjährungsfrist). Gutscheine können jederzeit an andere Angebote angerechnet werden und auf andere Personen übertragen werden (Bearbeitungsgebühr vorbehalten).
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Langenthal, Schweiz.
Nachfolgend wichtige Hinweise zu Ihrem Flug
Die von der Motorfluggruppe Langenthal vermittelten Piloten weisen die Passagiere auf folgende wichtige Punkte hin.
a) Pflichten der Passagiere
Die Passagiere haben sich strikte an die Weisungen des Piloten zu halten. Der Pilot hat die Bordgewalt und kann Passagier, welche sich nicht an die Weisungen halten, den Flug sonst wie gefährden oder verunmöglichen (z.B. Alkoholkonsum) vom Flug ausschliessen oder den Flug abbrechen. Der bezahlte Flugpreis wird nicht rückerstattet. Allfällige Zusatzkosten (z.B. für die Rückreise) gehen zu Lasten des Passagiers. Schadenersatzansprüche seitens des Flugunternehmens und Piloten bleiben vorbehalten.
Gebuchte Gutscheine werden nicht rückabgewickelt oder ausgezahlt. Findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) automatisch verfallen.
b) Durchführung des Fluges und Aussenlandungen
Die Durchführung eines Fluges und allfälliger Aussenlandungen liegt im Ermessen des Piloten. Der Pilot entscheidet aufgrund äusserer Umstände (z.B. Wetter), der Sicherheit und der Erfahrung usw. endgültig, ob der geplante Flug oder die Aussenlandungen durchgeführt werden können. Personen über 95 Kg. auf Anfrage.
c) Nichtdurchführung / vorzeitige Beendigung des Fluges
Nichterscheinen des Fluggastes
Erscheint der Fluggast nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so verfällt der Gutschein und es kann keine Rückerstattung erfolgen. Kann der Passagier jedoch nachweisen, dass er unverschuldeterweise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen konnte, wird der Flug nach Rücksprache mit dem Piloten auf ein späteres Datum verschoben (Anreiseschwierigkeiten wie Verkehrsüberlastungen, Unterbrüche usw. gelten nicht als unverschuldet). Bereits entstandene Kosten wie Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Passagiers.
Flugabsage infolge objektiver Gründe
Der Pilot entscheidet endgültig über die Durchführung des Fluges. Kann der Flug nicht durchgeführt werden, wird der Flug nach gemeinsamer Absprache zu einem späteren Zeitpunkt unter voller Anrechnung des bereits bezahlten Flugpreises durchgeführt. Sollten dem Fluggast dadurch Zusatzkosten entstehen, gehen sie zu seinen Lasten.
Flugabsage aus Verschulden des Piloten
Kann der Flug aus Verschulden des Piloten nicht durchgeführt werden, so kann der Flug nach Absprache mit dem Fluggast an einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden (der bezahlte Flugpreis wird voll angerechnet). Der Pilot resp. das Flugunternehmen haften für allfällige Schäden nur, wenn sie ein grobes Verschulden trifft.
Vorzeitige Rückkehr, Flugabbruch
Der Pilot kann den Flug jederzeit beenden, wenn dies geboten erscheint (z.B. Sicherheit, Witterungsverhältnisse usw.). In diesem Fall wird eine allfällige Differenz zwischen den erbrachten und vereinbarten Leistungen für einen neuen Flug gutgeschrieben. Entstehen durch die vorzeitige Beendigung des Fluges dem Passagier Zusatzkosten (z.B. Übernachtungskosten usw.), gehen diese zu seinen Lasten.
Gleiches gilt, wenn der Flug ausserhalb des vereinbarten Endflughafens abgebrochen werden muss und für die Heimreise usw. zusätzliche Kosten entstehen.d) Allgemeine Transportbedingungen
Im weiteren kommen auf das Vertragsverhältnis Fluggast/Pilot die allgemeinen Transportbedingungen des geltenden Rechts zur Anwendung.